An der Burgkapelle 6
91183 Abenberg
Tel. 09178/904812

  • Wir erstellen Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert), den Beleihungswert und den Mietwert von Grundstücken, insbesondere von

unbebauten Grundstücken

Ein- und Mehrfamilienhäuser

Doppelhäuser und Reihenhäuser

Wohnanlagen

Wohn- und Geschäftshäuser

Büro- und Verwaltungsgebäude

Industrie- und Gewerbegrundstücke

Eigentumswohnungen

Immobilien Portfolios

Sonstigen Rechten und Belastungen an Grundstücken ( z. B. Wohnrecht , Nießbrauch)

Erbaurecht

  • Wir erstellen Ihnen Immobilien-
    Markt- und Objektratings

  • Wir stehen Ihnen für eine unabhängige fachliche Beratung oder Stellungnahme zur Verfügung

  • Wir benötigen folgende Unterlagen

Grundbuchauszug

Baupläne

Lageplan

Berechnung der Flächen und des Rauminhaltes

Miet und Pachtverträge

Brandversicherungsurkunde


  • Das Sachverständigenhonorar

Für Privatgutachten und sonstige Gut- achterleistungen richtet sich das Honorar an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. §34 HOAI. Als moderner Dienstleister bieten wir Ihnen auch individuelle Honorarvereinbarungen und Beratungsverträge an

Für Aufträge als Gerichtsgutachter richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz -(JVEG)


  • Die Bearbeitungszeit

liegt je nach Umfang und nach den Unterlagen bei 2 – 6 Wochen

  • Gutachten

sind gebundene Exemplare mit Beschreibung, Erläuterung, Berechnung und Anlagen


  • Auftraggeber sind

    Gerichte (Amts-, Land-, Oberlandesgerichte; Familien- und Nachlassgerichte)

    Banken und Sparkassen

    Versicherungen

    Unternehmer

    Steuerberater

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