An der Burgkapelle 6
91183 Abenberg
Tel. 09178/904812
Wir erstellen Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert), den Beleihungswert und den Mietwert von Grundstücken, insbesondere von
unbebauten Grundstücken
Ein- und Mehrfamilienhäuser
Doppelhäuser und Reihenhäuser
Wohnanlagen
Wohn- und Geschäftshäuser
Büro- und Verwaltungsgebäude
Industrie- und Gewerbegrundstücke
Eigentumswohnungen
Immobilien Portfolios
Sonstigen Rechten und Belastungen an Grundstücken ( z. B. Wohnrecht , Nießbrauch)
Erbaurecht
Wir erstellen Ihnen Immobilien-
Markt- und Objektratings
Wir stehen Ihnen für eine unabhängige fachliche Beratung oder Stellungnahme zur Verfügung
Wir benötigen folgende Unterlagen
Grundbuchauszug
Baupläne
Lageplan
Berechnung der Flächen und des Rauminhaltes
Miet und Pachtverträge
Brandversicherungsurkunde
Das Sachverständigenhonorar
Für Privatgutachten und sonstige Gut- achterleistungen richtet sich das Honorar an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. §34 HOAI. Als moderner Dienstleister bieten wir Ihnen auch individuelle Honorarvereinbarungen und Beratungsverträge an
Für Aufträge als Gerichtsgutachter richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz -(JVEG)
Die Bearbeitungszeit
liegt je nach Umfang und nach den Unterlagen bei 2 6 Wochen
Gutachten
sind gebundene Exemplare mit Beschreibung, Erläuterung, Berechnung und Anlagen
Auftraggeber sind
Gerichte (Amts-, Land-, Oberlandesgerichte; Familien- und Nachlassgerichte)